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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Kauf)

S.E.A. – Science & Engineering Applications Datentechnik GmbH

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für die zwischen der S.E.A. – Science & Engineering Applications Datentechnik GmbH, Mülheimer Straße 7, 53840 Troisdorf (im Folgenden: S.E.A. Datentechnik GmbH) und deren Kunden begründeten Geschäftsbeziehungen.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen (im Folgenden: Ware) ohne Rücksicht darauf, ob S.E.A. Datentechnik GmbH die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 651 BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung von Waren mit demselben Kunden, ohne dass S.E.A. Datentechnik GmbH in jedem Einzelfall wieder auf die AGB hinweisen müsste.
  3. Diese AGB gelten ausschließlich. Mit einer Bestellung bei S.E.A. Datentechnik GmbH erkennt der Kunde diese AGB in der im Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Fassung an. Die AGB können jederzeit unter der Internetadresse www.sea-gmbh.com abgerufen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als S.E.A. Datentechnik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn S.E.A. Datentechnik GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder die schriftliche Bestätigung durch S.E.A. Datentechnik GmbH maßgeblich.
  4. Etwaige Hinweise in diesen AGB auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote von S.E.A. Datentechnik GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn dem Kunden – auch in elektronischer Form – Kataloge, technische Dokumentationen (etwa Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen (im Folgenden insgesamt: Produktbeschreibungen) von S.E.A. Datentechnik GmbH überlassen werden. S.E.A. Datentechnik GmbH steht nicht dafür ein, dass die vom Kunden bestellten Waren in der vom Kunden gewählten Konfiguration zueinander kompatibel sind und mangelfrei gemeinsam genutzt werden können; als zugesichert gelten auch insoweit nur solche Eigenschaften der Ware, die in von S.E.A. Datentechnik GmbH schriftlich ausdrücklich als zugesicherte Eigenschaften bezeichnet werden.
  2. Die Bestellung der Ware durch den Kunden ist ein verbindliches Vertragsangebot. S.E.A. Datentechnik GmbH wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über den Eingang der Bestellung in Kenntnis setzen (im Folgenden: Bestellbestätigung). Die Bestellbestätigung ist keine Annahme der Bestellung, kann jedoch mit der Annahme der Bestellung verbunden werden. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist S.E.A. Datentechnik GmbH berechtigt, das Vertragsangebot des Kunden innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang anzunehmen. Die Annahme des Vertragsangebots kann entweder schriftlich, per E-Mail oder durch Bereitstellung der Ware zur Auslieferung an den Kunden erklärt werden.

§ 3 Lieferfrist und Lieferverzug

  1. Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von S.E.A. Datentechnik GmbH bei Annahme der Bestellung angegeben. Ist dies nicht der Fall beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss.
  2. Sofern S.E.A. Datentechnik GmbH verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die nicht von S.E.A. Datentechnik zu vertreten sind, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird S.E.A. Datentechnik den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist S.E.A. Datentechnik GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird unverzüglich erstattet. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn S.E.A. Datentechnik GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat. Unberührt hiervon bleiben Rücktrittsrechte des Kunden nach § 7 dieser AGB.

§ 4 Lieferung, Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Kunden wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist S.E.A Datentechnik GmbH berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung der Ware bezeichneten Preise zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
  3. Beim Versendungskauf nach § 4 Abs. 1 trägt der Kunde die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. von ihm gewünschten Transportversicherung. Sofern S.E.A. Datentechnik GmbH nicht die im Einzelfall tatsächlich entstandenen Transportkosten in Rechnung stellt, geltenTransportkostenpauschalen (ausschließlich Transportversicherung) die abhängig vom gewünschten Lieferland und Lieferort sind, als vereinbart. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde. Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung nimmt S.E.A. Datentechnik GmbH nicht zurück, sie werden Eigentum des Kunden.
  4. Der Kaufpreis ist fällig und zu zahlen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung und Lieferung oder Abnahme der Ware. Bei Verträgen mit einem Lieferwert von mehr als 5.000 EUR ist S.E.A. Datentechnik GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist fällig und zu zahlen innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsstellung.
  5. Der Kunde ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängel- oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die geltend gemachten Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstrittig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur befugt, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht, aus dem sich die Zahlungspflicht des Kunden ergibt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zum vollständigen Ausgleich aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich S.E.A. Datentechnik GmbH das Eigentum an den verkauften Waren vor.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat S.E.A. Datentechnik GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die solche Waren erfolgen.
  3. Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
    1. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der gelieferten Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei S.E.A. Datentechnik GmbH als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt S.E.A. Datentechnik GmbH Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
    2. Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt oder in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an S.E.A. Datentechnik GmbH ab, die die Abtretung annimmt. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.
    3. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben S.E.A. Datentechnik GmbH ermächtigt. S.E.A. Datentechnik verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel der Leistungsfähigkeit des Kunden vorliegt. Ist dies der Fall, kann S.E.A. Datentechnik GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
    4. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten der zugunsten von S.E.A. Datentechnik GmbH bestehenden Forderungen um mehr als 10%, wird S.E.A. Datentechnik GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.

§ 6 Mängelansprüche des Kunden

  1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. Unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften beim Lieferantenregress gemäß §§ 478, 479 BGB.
  2. Grundlage der Mängelhaftung sind die auf der Grundlage von Produktbeschreibungen (auch des Herstellers) mit dem Kunden getroffenen Beschaffenheitsvereinbarungen. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2, S. 3 BGB). Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (etwa Werbeaussagen) übernimmt S.E.A. Datentechnik GmbH keine Haftung.
  3. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Unabhängig von dieser Untersuchungs- und Rügepflicht hat der Kunde offensichtliche Mängel (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist eine Haftung von S.E.A. Datentechnik GmbH für den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.
  4. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, trägt S.E.A. Datentechnik GmbH, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, kann S.E.A. Datentechnik GmbH die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
  5. Mängelhaftungsansprüche des Kunden entfallen, wenn an der Ware ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von S.E.A. Datentechnik GmbH Änderungen vorgenommen worden sind oder die Ware in anderer als in der Produktbeschreibung vorgesehenen Art und Weise genutzt wird, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Änderung oder abweichende Nutzung der Ware in keinem Zusammenhang mit dem von ihm geltend gemachten Mangel steht.
  6. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe von § 7 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet S.E.A. Datentechnik GmbH bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
  2. Auf Schadensersatz haftet S.E.A. Datentechnik GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur gehaftet
    1. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
    2. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf), wobei die Haftung in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  3. Die sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit S.E.A. Datentechnik GmbH einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn S.E.A. Datentechnik GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gemäß §§ 651, 648 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 8 Verjährung

  1. Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen bei Arglist von S.E.A. Datentechnik GmbH (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).
  2. Die vorstehenden Verjährungsfristen gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Die Verjährungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden nach § 7 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 9 Besondere Bedingungen beim Vertrieb von Software

  1. Ergänzend zu diesen AGB gelten beim Vertrieb von Software die hierfür von S.E.A. Datentechnik GmbH oder dem Hersteller der Software gesondert bereitgestellten Nutzungs- oder Lizenzbedingungen, aus denen sich die im Zusammenhang mit der Nutzung der vom Kunden erworbenen Software maßgeblichen Rechte und Pflichten des Kunden und S.E.A. Datentechnik GmbH oder des Herstellers der Software ergeben. Die für die Software geltenden Nutzungs- oder Lizenzbedingungen werden dem Käufer spätestens mit Überlassung der Software im Ausdruck oder als elektronische Datei zur Verfügung gestellt. Mit Entsiegelung, spätestens jedoch mit Installation der Software erkennt der Kunde die für die Software geltenden Nutzungs- oder Lizenzbedingungen an. Ein Erwerb von über die jeweils gültigen Nutzungs- oder Lizenzbedingungen hinausgehenden Rechten an der Software durch den Kunden ist mit dem Kauf nicht verbunden. Alle Urheberrechte und sonstigen Rechte an der Software, deren Inhalten und ergänzenden Dokumentationen bleiben vorbehalten.
  2. Software wird dem Kunden entsprechend der Produktbeschreibung entweder auf einem Datenträger (etwa CD oder DVD) geliefert oder zum Download bereitgestellt. Beim Erwerb von Software auf einem Datenträger erlangt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung und Übergabe der Software an den Kunden Eigentum an den körperlichen Datenträgern. Bei der Bereitstellung der Software übersendet S.E.A. Datentechnik GmbH dem Kunden mit Annahme der Bestellung nach § 2.2 Zugangsdaten sowie einen Link zu einer zugangsgesicherten Internetseite, über die dem Kunden der Download der Software möglich ist. Diese in der Regel zunächst in ihrer Funktionsfähigkeit beschränkte Software kann nach der Installation durch Eingabe eines dem Kunden von S.E.A. Datentechnik schriftlich oder per E-Mail bereitgestellten Lizenzschlüssels zu der vom Kunden im Online-Shop erworbenen unbeschränkten Vollversion freigeschaltet werden.
  3. Der Kunde ist berechtigt, zur ausschließlich persönlichen Verwendung Sicherungskopien der gelieferten Datenträger und Software zu erstellen.

Sofern für die Nutzung einer von S.E.A. Datentechnik GmbH verkauften Software ein Internetzugang erforderlich ist, erfolgen die Bereitstellung des Internetzugangs sowie die hierzu ggf. erforderliche Installation von Software zur Nutzung desselben durch den Kunden und auf dessen Kosten. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass bei ihm unter Beachtung der durch S.E.A. Datentechnik zu der vom Kunden erworbenen Software erteilten Vorgaben die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software gegeben sind, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware, des erforderlichen Betriebssystems, einer ggf. erforderlichen Verbindung zum Internet. Technische Änderungen bleiben vorbehalten und werden von S.E.A. Datentechnik GmbH dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt. Im Falle der Weiterentwicklung oder Änderung der Software durch S.E.A. Datentechnik GmbH (etwa bei Updates) obliegt es dem Kunden, die notwendigen Anpassungen bei der von ihm eingesetzten Soft- und Hardware vorzunehmen. Es besteht kein Anspruch des Kunden darauf, dass Weiterentwicklungen oder Änderungen der Software beim Kunden lauffähig sind; Mängelansprüche des Kunden nach § 6 bleiben unberührt.

§ 10 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen S.E.A. Datentechnik GmbH und dem Kunden gilt deutsches Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß § 5 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.

§ 11 Weitere Regelungen

  1. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Schriftform im Sinne dieser AGB wird auch durch Fax gewahrt.
  2. Sofern von diesen AGB Abschriften in anderen Sprachen als deutsch gefertigt worden sein sollten, ist allein die deutsche Fassung für S.E.A. Datentechnik GmbH und den Kunden verbindlich.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.